Die richtige Impfung für mein Kind

Die Ständige Impf­kommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin gibt regelmäßig aktuelle Empfehlungen zu Impfungen heraus. Daraus ergibt sich der Impf­kalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche, der mindestens einmal monatlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert wird. So wird sicher­gestellt, dass alle Impfungen mehrfach überprüft und sicher für das Kind sind.
 
Ein gesundes Baby sollte ab dem zweiten Lebensmonat geimpft werden. Wir führen daher Beratungs­gespräche zu Impfungen bereits bei der Vorsorge­unter­suchung U3 durch. Damit Ihr Kind nicht unnötig oft geimpft werden muss, stehen mittlerweile sehr gut verträgliche Kombina­tions­impf­stoffe zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne.
 

Wenn ein Kind krank ist, wird in der Regel die Impfung verschoben. Ein leichter Infekt ist aber kein Hinderungs­grund für eine Impfung. Im Zweifel  entscheiden wir  gemeinsam, ob eine Impfung statt­finden soll, oder nicht.

Statement des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte:

Der Nutzen und die sehr gute Verträglichkeit der in Deutschland verwendeten Impfstoffe sind zweifelsfrei erwiesen. Krankheiten, gegen die geimpft wird, sind nicht ungefährlich. So besteht beispielsweise die Gefahr, dass die Diphtherie nach Deutschland eingeschleppt wird, dass erdverschmutzte Verletzungen zu Wundstarrkrampf führen, dass Masern bleibende Hirnschäden hinterlassen, dass Mumps Hirnentzündung verursacht und Unfruchtbarkeit hervorruft oder dass Röteln zu Missbildungen führen. Mit großem Sendungsbewusstsein propagieren wir Kinder- und Jugendärzte die Impfungen.
 

Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit und damit auf Impfungen
Die Menschenrechte gelten allumfassend. Die Vereinten Nationen haben für die Rechte der Kinder eine eigene Konvention verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass die Unterzeichner-Staaten die höchsten erzielbaren Standards für die Gesundheit der Kinder eines Landes anstreben. Keinem Kind darf der Zugang zur Gesundheitsversorgung vorenthalten werden. Anlässlich einer UN-Konferenz in New York vom 8.-10. Mai 2002 wurde durch die Teilnehmerstaaten vereinbart, dass jedes Kind ein Recht auf Impfungen hat und dass Routine-Impfungen notwendig sind, um das Recht des Kindes auf Gesundheit umzusetzen.

weiterführende Inmformation unter www.bvkj.de oder www.bzga.de

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